>
> > Oder nenne Du sie mal. Sich auf was zu berufen ist einfach.
>
> Und worauf berufst du dich?
Auf viel Erfahrung - auch am eigenen Leib - und gesundes
Rechtsverständnis
> > Der Vermieter bestimmt, was mit SEINEM (!!!) Gebäude und
> > Grund und Boden geschieht. IHM GEHÖRT ES. Nicht dem Mieter!
> […]
> > Aber diese Schüssellandschaft ist TATSÄCHLICH eine
> > Beeinträchtigung des Stadtbildes.
>
> Nein, sie zählt mittlerweile zum normalen Stadtbild.
Stadtbild ist das eine, aber Antennenwald das andere.
Kennst Du Häuser, die mit 8 bis 20 Antennen (SAT) zugeplfastert
sind? Das zählt nicht zum Stadtbild. Sowas zählt als Verschandelung
und dagegen kann der Vermieter in jedem Fall vorgehen.
Prävention ist da das Stichwort: Wer Soloanlagen pflanzt, ist
der Anfang vom Ende. Solange man alleine ist, nen freundlichen
Vermieter hat und nach hinten hin (wenn da der Süden ist!!)
sich die Antenne hängt, dann mag das ja noch klappen, wenn man
nicht sein “Recht” eventuell noch durchklagen muß, wenn der
Vermieter rumbockt.
Große Organisationen, die als Vermieter auftreten, wie bei uns
Thyssen Bauen und Wohnen oder wie die sich heute wieder anders
schimpfen, bei denen beißt man auf Granit und es bleibt nur der
Klageweg, zumal man kompetente Ansprechpartner bei solchen
Organisationen eh nicht an die Hand bekommt, nicht mal bei
Rechtsanwalt und Briefverkehr, wie wir über Jahre hier erlebt
haben. (anderer Fall, aber ist ja egal)
Und nochmal: Es geht eventuell auch nach Abschluß des Mietvertrages.
Dann sehen alle alten Mieter in die Röhre und die wenigsten werden
extra klagen, um ne Satschüssel durch zu setzen!
> Und das hat auch Eingang in die Rechtsprechung gefunden, so daß
> ein Vermieter eine Schüssel, die nicht gerade an der Frontseite
> des Hauses hängt, nicht mehr so einfach verbieten kann.
Worauf ich hinaus wollte und auch schrieb:
- Frontseite ist tabu
- an Neubauten/besondere Hausoptik (ästhetischer Wert) tabu
- Mieter die anfangen zu “pflanzen”, sind der Beginn für einen
Schüsselwald auf EINEM Haus, Nachbarn ziehen nach und das ist
dann über dem Maß, daß Du auch angesprochen hast.
Das gleiche gilt für das Dach. EINE (als Gemeinschaft) mag dann
vielleicht per Gericht oder vielleicht auch neuem Mietrecht
durchsetzbar sein, aber nicht eine Soloanlage, die dann Nachbarn
nachziehen läßt. Selbst die Gefahr durch eine Soloanlage wird
dem Vermieter bestimmt Recht geben, einem Mieter eine Soloanlage
auf dem Dach zu verbieten. Weil das Dach sieht man oft von allen
Seiten und ist auch ein Kostenrisiko, da Dachantennen eine Gefahr
für das Dach und Dichtigkeit etc. darstellen, auch Schornstein-
feger, Hausversicherung des Vermieters (Sturm) etc.
(Ansonsten muß der Mieter sich dann zu Sachen verpflichten, die
er bestimmt nicht bereit ist zu unterschreiben, wie eine Gemein-
schaftsantenne auf das Dach zu setzen, oder bei Bedarf der Nachbarn
für die Kosten des Umbaus/Demontage der eigenen Antenne und Kosten-
beteiligung einer neuen Mehrteilnehmer-Anlage aufzukommen, die
dann Vermieter von diesen Mietern nehmen würden oder vor Gericht
in einem Vergleich herum kämen)
- Man kann per Kabel, Zimmerantenne, eventuell auch DVB-T Antenne
und ggf. Gemeinschafts-Satanlage empfangen. (Einige wollen diese
nicht nutzen, weil dort nur z.B. 15 Kanäle empfangbar sind, weil
der Vermietr bei den Umwandlern gespart hat, die VIEL GELD kosten)
> > Ich kenne das Problem hier in Duisburg zu genüge, es ist
> > SCHLIMM hier und wenn das in den “ordentlichen” Stadtgebieten
> > so weiter geht, verslumt hier bald alles, auch mein Wohngebiet,
> > wo ich 30 Jahre wohne, verslumt langsam, auch ohne Schüsselwald.
> > (40-50% meiner alten Nachbarschaft sind schon weggezogen…)
>
> Und was hat das nun mit dem Thema zu tun? Es werden immer Leute von
> “Downtown” nach “Uptown” ziehen, worauf Up- dann zu einem weiteren
> Downtown wird und irgendwo ein neues Uptown entsteht.
Ich habe in dem Nebenabsatz lediglich ein praktisches Beispiel
genannt, wieso “Stadtbild” kein unbegrenzt ausdehnbarer Begriff ist.
In einem Ghetto darf man nicht, nur weil die Nachbarn genau so
schlampig sind, irgendeinen Mist machen, der die eigene Mietsache
verschandelt. “Stadtbild” ist nicht gleich “machen die anderen doch
auch so”. Das mag im Rahmen richtig sein, aber wenn man das dehnt
bis ins unendliche, erhält man immer eine Wertminderung und dagegen
kann der Vermieter als Eigentümer vorgehen, da er ja zu möglichst
hohen Mieten vermieten will.
Nochmal (für Fremdleser
:
Ich setze mich nicht für Vermieter ein, sondern habe anfangs nur
geschrieben, daß man SAT-Schüsseln nur nach Genehmigung der
Vermieter anbringen darf.
Sonstiges neues Recht bezieht sich fast immer nur auf neue ab
dann abgeschlossene Mietverträge oder sind mit Knebeln verbunden.
Wie das man nur unter Auflage der Kostenübernahme was installieren
darf, wenn plötzlich Nachbarn auch eine Anlage wollen, aber mehr
als eine Antenne der Vermieter nicht haben will, wobei eine aber
eventuell “Stadtbild” ist, mehr aber auf jeden Fall eine Zumutung
darstellt!
> cu
> Jan
Grüße
Henner Puderbach
One Response to “Re: Schüsselverbot (Re: hessen fernsehen? Bitte mal Hand hoch wer ….) - hessen fernsehen und c’t gehen auf Sendu…”
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[…] > gehören, die keinen Fernseher mehr haben, sondern einen Beamer o.ä., > damit zumindest die DVDs angeschaut werden können. > > Achja. Teenie-Weenie-Sendungen, ca. 30 Mio Soaps und 5000 > […]
Left by gutes-fernsehen » Blog Archive » Re: Wen bitte, macht Fernsehen glücklich? - “Fernsehen macht glücklich” — Ausstellu… on März 26th, 2008