> Er darf die Anbringung generell verbieten und hat damit auch leider
> Recht.
Und eben das kann er nicht mehr so einfach wie es mal war, informiere
dich mal über aktuelle Rechtsprechung.
> Wie ich bereits schrieb, kann ein Mieter nur als Ausländer
> und/oder mit besonderen Informationsansprüchen, die auf andere Weise
> nicht gestillt werden können, mit einer SAT-Antennenerlaubnis an der
> “Fassade” rechnen, bzw. dies durchsetzen. (auch Balkon, sowie Dach;
> Festmontage natürlich nur, nicht der Sonnenschirmständer-Trick)
Du beschreibst die Situation vor ca. 10 Jahren.
> Hallo? Der Vermieter hat einen Vertrag mit dem Kabelanbieter nur
> Kabel zu erlauben,
Nicht zulässig, ein solcher Vertrag hat exakt 0 Auswirkung, könnte
bei Bekanntwerden sogar rechtliche Konsequenzen für die
Vertragspartner haben.
> keine SAT-Antenne und wenn man Pech hat auch keine
> normale terestrische auf das Dach zu setzen bzw. die bestehende
> runter zunehmen. Dafür kassiert der Vermieter eventuell sogar noch.
> Der Kabelanbieter kann sich sicher sein, daß somit eher Mieter für
> Kabel entscheiden, weil sie nahezu keine andere Wahl haben. Eine
> Zimmerantenne kann man ja immer noch aufstellen (oder per DVB-T in
> Berlin, dann natürlich perfektes Bild/alle Sender), damit wird
> also nicht das Recht auf Informationsempfang beschnitten.
Aber u. a. mein Recht zur freien Persönlichkeitsentfaltung.
Mittlerweile wird außer in Fällen von Denkmalschutz meist so
entschieden, daß der Vermieter nur noch in Fällen, bei denen die
“optische Beeinträchtigung” über das übliche Maß hinausgeht oder
größere bauliche Maßnahmen erforderlich wären, wirklich etwas dagegen
unternehmen kann. Begründet wird dies - IMO sehr zu recht - damit,
daß solche Schüsseln mittlerweile einfach zum üblichen Stadtbild
gehören, und somit nicht von vorne herein eine Beeinträchtigung
darstellen müssen.
cu
Jan
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