> > Er darf die Anbringung generell verbieten und hat damit auch leider
> > Recht.
>
> Und eben das kann er nicht mehr so einfach wie es mal war, informiere
> dich mal über aktuelle Rechtsprechung.
Oder nenne Du sie mal. Sich auf was zu berufen ist einfach.
> > Wie ich bereits schrieb, kann ein Mieter nur als Ausländer
> > und/oder mit besonderen Informationsansprüchen, die auf andere Weise
> > nicht gestillt werden können, mit einer SAT-Antennenerlaubnis an der
> > “Fassade” rechnen, bzw. dies durchsetzen. (auch Balkon, sowie Dach;
> > Festmontage natürlich nur, nicht der Sonnenschirmständer-Trick)
>
> Du beschreibst die Situation vor ca. 10 Jahren.
Selbst wenn es heute anders aussähe, was glaubst Du wieviele
Mietverträge neu abgeschlossen wurden und wie viele alte sind?
Neues Mietrecht gilt meist nur bei Neuverträgen!
> > Hallo? Der Vermieter hat einen Vertrag mit dem Kabelanbieter nur
> > Kabel zu erlauben,
>
> Nicht zulässig, ein solcher Vertrag hat exakt 0 Auswirkung, könnte
> bei Bekanntwerden sogar rechtliche Konsequenzen für die
> Vertragspartner haben.
So denke ich zwar auch, aber ich kenne genug Leute in meiner
Bekanntschaft und Verwandschaft, die so eine Wohnung haben und
den Mietvertrag auch schon vor langer langer Zeit unterschrieben.
Nochmal: Rein rechtlich tut der Vermieter nix illegales, da er
Dir das Fernsehen über Nicht-Kabel ja nicht verbietet.
Er gibt Dir nur zur Beschränkung dazu keine Außenantenne egal
welcher Art benutzen zu dürfen, da er (DER VERMIETER) über
seine Außenfassade und sein Dach selber frei entscheiden kann.
Da hat der Mieter keinerlei Mitspracherecht.
(Außer im Sonderfall: Ausländer, Informationsbezug über Sat)
Das Recht auf Information wird erfüllt, wenn man die ersten
drei Programme empfangen kann und das kann man.
Und mit DVB-T, wie es in Berlin schon betrieben wird, kann
der Mieter sogar alle Programme aus der Wohnung heraus
empfangen, ohne eine Außenantenne nutzen zu müssen, oder
Kabel, oder sonst was.
> > keine SAT-Antenne und wenn man Pech hat auch keine
> > normale terestrische auf das Dach zu setzen bzw. die bestehende
> > runter zunehmen. Dafür kassiert der Vermieter eventuell sogar noch.
> > Der Kabelanbieter kann sich sicher sein, daß somit eher Mieter für
> > Kabel entscheiden, weil sie nahezu keine andere Wahl haben. Eine
> > Zimmerantenne kann man ja immer noch aufstellen (oder per DVB-T in
> > Berlin, dann natürlich perfektes Bild/alle Sender), damit wird
> > also nicht das Recht auf Informationsempfang beschnitten.
>
> Aber u. a. mein Recht zur freien Persönlichkeitsentfaltung.
Hallo? Du mußt Dich an die Regeln im Haus halten.
Wenn Du den Flur putzen mußt, alle 14 Tage, kannst Du Dich
auch nicht mit freier Persönlichkeitsentfaltung herausreden.
Der Vermieter bestimmt, was mit SEINEM (!!!) Gebäude und
Grund und Boden geschieht. IHM GEHÖRT ES. Nicht dem Mieter!
(Jetzt klinge ich langsam wie ein Verteidiger von diesem
Schwachsinn/wie ein Vermieter, dem ist aber nicht so!
Der Mieter hat nur das Recht zu wohnen und seine Rechte
zu nutzen. Die Rechte sind festgelegt und dürfen nicht
die Rechte des Vermieters an seinem Eigentum beschneiden.
(Außer in Sonderfällen, das sind aber extreme Sonderfälle)
Wenn der Vermieter keine Schüssel an der Außenfassade will
und auch noch keine dort hängt, dann darf der Mieter da auch
keine anbringen. Es gibt garantiert im Mietrecht keine
neue Regelung dazu, daß Vermietern das Recht an der Fassade
abgenommen wird.
Und wenn da irgendwas steht, dann gilt das sowieso nur
für Verträge nach der Einführung irgendeines Passus
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