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fernsehenuß ich eigentlich auch Auskunft geben, wenn mir dadurch Kosten
> > > > entstehen (Anruf auf Handynummer, Briefporto, Faxkosten, …)?
> > >
> > > Nein. Vor Gericht enstehen Dir keine Kosten, wenn Du gewinnst.
> >
> > Ich meine jetzt nicht vor Gericht, sondern wenn
>
> Ich hab’ doch geschrieben: Nein.
Ja, aber mit deinem Satzaufbau so verdreht, dass man nicht weiss,
worauf sich das Nein bezieht.
Genauso verdreht, wie die Zettel von der GEZ-Drückerkolonne. Dort
wird auch mit der Aussage “man ist zur Auskunft verpflichtet”
suggeriert, daß man die teure Handynummer anrufen *muß*. Und diese
Zettel hat bei uns im Dorf jeder bekommen der nicht angetroffen
wurde. Egal ob derjenige Rundfunkgebühren zahlt oder nicht. Damit
macht sich die GEZ auch bei denen unbeliebt, welche Rundfunkgebühren
zahlen.
> Allerdings mußt Du Deine Geräte auch ohen Aufforderung anmelden -
> tust Du’s nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 1.000
> Euro Buße kostet.
Was soll das jetzt wieder mit meiner Frage zu tun haben? Genauso wie
oben mit dem Gericht?

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