>
>
> > Nein. Du kannst ohne “zusätzlichen technischen Aufwand
> > Rundfunkdarbietungen” nicht mehr wahrnehmen bzw. sie werden nicht
> > mehr dargestellt / wiedergegeben. “Empfangen” tut sie (die
> > Rundfunk^W^WRadiowellen) auch eine Dachrinne, oder ein Gartenzaun aus
> > Metall. “Empfangen” hier interpretiere ich so, daß man sich die
> > enthaltenen Informationen nutzbar machen kann, daß der “Mensch” diese
> > Infos empfangen kann. Das ist ohne Zusatzgeräte nicht mehr machbar.
> > Gruß,
> > Stephan
>
> Richtig ist, das DU so interpretierst!
> Wie die GEZ und die Gerichte das interpretieren, ist wieder eine
> andere Frage! Wichtig ist, die Leute nicht in die Wohnung lassen,
> dann muß man auch nichts anmelden!
Naaa! Ein Empfänger hat die empfangenen Informationen so
darzustellen, daß es dem Ziel (dem Menschen) möglich ist, diese
Informationen aufzunehmen. Das ist der Sinn von “zum Empfang
bereithalten”. Theoretisch könnte man sich an ein Radio (oder
Fernseher) anstelle von Lautsprechern einen Spektrumanalyser
anschließen und müßte nichts zahlen. Erzeugt der Specktrumanalyser
auch noch ein Fernsehbild, muß (müßte?) man wieder zahlen. Erzeugt
Dein Fernseher aus den übermittelten und empfangenen Radiowellen kein
Bild, ist die Informationsübermittlung nicht mehr gegeben, und Töne
wirst Du auch keine hören können. Man könnte auch argumentieren, der
Empfänger wäre defekt. Ja, das ist meine Meinung, und nein, die GEZ
und die Gerichte könnten eventuell anders urteilen. Ja, das ist mir
egal (solange ich nicht angezeigt werde, und wahrscheinlich selbst
dann). Nein, ich rechne nicht damit, daß die GEZ mich anzeigt.
Bevor der Tread sich hier totläuft, beenden wir das, oder?
Gruß,
Stephan
PS: Wäre es anders, müßte man auch für jeden Oszillographen
GEZ-Gebühr abdrücken. Es wäre theoretisch möglich, damit etwas
darzustellen, aber es wird kein “Bild” in dem Sinne werden, daß man
erkannen kann, wovon der Film handelt. Falsches Format, wie bei
digital ausgestrahlten Sendungen und herkömmlichen Fernsehern.
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