fernsehenas würde ich bestreiten wollen. Bei denen steht eindeutig
> > (sinngemäß): für zum empfang von … Sendungen bereitgehaltenen
> > Geräten. Kein Empfang möglich, kein zum Empfang bereitgehaltenes
> > Gerät, kein Geld für die GEZ.
> > Gruß,
> > Stephan
> > PS: Um genau zu sein, in dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag:
> > Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät
> > zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird
> > zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen
> > zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen,
> > unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren
> > Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen
> > werden können.
>
> Dann kommt wieder die Frage auf: Ist digital nicht auch
> verschlüsselt?
Wieso? Was an dem Teilsatz, in dem steht: “unabhängig davon, … un-
oder verschlüsselt …”, hast Du nicht verstanden?
Gruß,
Stephan (ich stehe manchmal auch auf der Leitung)
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