fernsehenealo schrieb am 19. September 2002 16:52
> > > Theoretisch (wenn Du Dir keinen Decoder kaufst)
> > > dürfen sie Dir keine Fernsehgebühren mehr abknöpfen…..?!
> > Nein, nur für den Decoder und nicht den Fernseher, den
> > ich persönlich für’s Zocken am TV-Bildschirm habe.
>
> Wenn Du einen *defekten* Fernseher im Wohnzimmer hast und der
> freundliche Herr von der GEZ kommt, dann mußt Du zahlen und zwar
> unabhängig von der Funtionsfähigkeit des Geräts.
Das würde ich bestreiten wollen. Bei denen steht eindeutig
(sinngemäß): für zum empfang von … Sendungen bereitgehaltenen
Geräten. Kein Empfang möglich, kein zum Empfang bereitgehaltenes
Gerät, kein Geld für die GEZ.
Gruß,
Stephan
PS: Um genau zu sein, in dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag:
Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät
zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird
zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen
zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen,
unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren
Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen
werden können.
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