> > Stephan Goll schrieb am 19. September 2002 17:30
> >
> > > Das würde ich bestreiten wollen. Bei denen steht eindeutig
> > > (sinngemäß): für zum empfang von … Sendungen bereitgehaltenen
> > > Geräten. Kein Empfang möglich, kein zum Empfang bereitgehaltenes
> > > Gerät, kein Geld für die GEZ.
> > > Gruß,
> > > Stephan
> > > PS: Um genau zu sein, in dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag:
> > > Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät
> > > zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird
> > > zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen
> > > zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen,
> > > unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren
> > > Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen
> > > werden können.
> >
> > Dann kommt wieder die Frage auf: Ist digital nicht auch
> > verschlüsselt?
>
> Wieso? Was an dem Teilsatz, in dem steht: “unabhängig davon, … un-
> oder verschlüsselt …”, hast Du nicht verstanden?
> Gruß,
> Stephan (ich stehe manchmal auch auf der Leitung)
Ein Rundfunkempfangsgerät wird
zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen
zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen,
unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren
Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen
werden können.
Bedeutet für mich (und bestimmt auch für die GEZ-Abzocker), dass ohne
technischen Aufwand (Dekoder mit ‘nen Kabel anschliessen),
unverschlüsselt oder verschlüsselt (digital ist dann verschlüsselt),
empfangen werden kann.
Notfalls kann man sich wieder vor Gericht streiten und verlieren!
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