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fernsehen, das ist der Grundrechtsteil des GG, den kann man nicht so einfach
> ändern, wie Du dir das vorstellst.
Was brauchts dazu? 2/3 Mehrheit? Oder ist das der ganz und gar
unveränderliche Teil.
Und für was argumentierst Du
> eigentlich? Für die Abschaffung der Presse- und Informationsfreiheit?
Nö.
> Die übrigens nicht nur im GG festgeschrieben ist, sondern
> beispielsweise auch in der Menschenrachtserklärung der UNO (Artikel
> 19), die Du so gerne als Hüter des Internets hättest.
Ich wüsste keinen besseren. Die USA vielleicht? *bg*
Gar keinen? Ein Vakuum würde sicher schnell vom mächtigsten oder
willigsten gefüllt werden.
George 00. Strauch(dieb): Es ist keine Frage der Autorität, es ist
eine Frage des Willens.
> Auch wenn das Internet kein rechtsfreier Raum ist, und auch
> Straftaten, die dort begangen werden, so muss man m.E. doch stark
> aufpassen, dass nicht unnötigerweise der Informationsaustausch (und
> zwar weltweit!) gestört wird oder die technische Infrastruktur als
> solche eingeschränkt wird (siehe TCPA).
Der Informationsaustausch als solcher ist doch kein schützenswertes
Gut.
Die Meinungsfreiheit schon, aber ich müsste mich sehr täuschen wenn
beide das selbe wären.
Erstmal müsste sonst definiert werden das jeder kostenlos Zugang
haben muss. Sonst wird hier nämlich zwischen privilegierten (mit Geld
und Internet) und dem Rest unterschieden.
Linus

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